Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen (Teamwear)
Abweichend von den Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie gelten für Spezialanfertigungen die nachfolgend aufgeführten Liefer- und Geschäftsbedingungen jeweils in ihrer aktuellen Fassung (Stand Juni 2008).
LIEFERBEDINGUNGEN FÜR SPEZIALANFERTIGUNGEN
prolog cycling wear liefert ausschließlich zu den genannten Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichenden Bezugsvorschriften unserer Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich verbindlich anerkannt haben.
Spezialanfertigungen sind grundsätzlich vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch bei rößenreklamationen. Der Kunde erhält grundsätzlich vor einem Auftrag eine Musterkollektion, die aus allen Formen besteht, für die sich der Kunde interessiert. Diese Kollektion entspricht in Art und Güte absolut der späteren Lieferung (Material, Verarbeitung, Passform). Die Formen und Artikel sind standardisierte Schnitte und Materialien und werden grundsätzlich für jeden Auftrag eingesetzt. Die Ware ist in Unisex-Größen ausgezeichnet, die jeweilige Damen-, Herren oder Kindergrößen (normale Konfektionsgrößen) entnehmen Sie bitte den Artikelbeschreibungen im Shop oder dem Warenkorb. Der Kunde erkennt die beschriebenen Material- und Funktionseigenschaften der gelieferten Ware in vollem Umfang an. Die Musterkollektion bleibt Eigentum von prolog cycling wear und muss nach Abnahme umgehend wieder an prolog cycling wear zurückgeschickt werden.
Modische Änderungen an Ware oder Formen behalten wir uns zu jeder Zeit vor, da wir nur so modische Aktualität und zeitgemäße Funktion
gewährleisten können. Ferner können aus produktionstechnischen Gründen einzelne Formen zeitweise nicht lieferfähig sein.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Anteilige Vorauszahlungen vorbehalten. Der Auftrag wird grundsätzlich separat und schriftlich bestätigt. Ein
Rücktritt vom Auftrag ist nach erfolgter Auftragserteilung nur noch vor der Versendung der vorläufigen Auftragsbestätigung möglich.
prolog cycling wear behält sich vor, mit Lastschriftverfahren zu berechnen. Dies gilt sowohl für die Anzahlung als auch für die Restzahlungen.
Der Kunde erhält nach Auftragseingang und vor der Produktion eine Datei mit allen Details (Schnitt, Design, Farbaufteilung, Schriftzüge, Logos
einschließlich Platzierung) zur Überprüfung und Freigabe. Die Farben im Computer-Ausdruck sind aus technischen Gründen unverbindlich. Die vom Kunden freigegebene jpg-Datei ist in allen vorstehenden Details für den Auftrag und den Kunden rechtlich verbindlich, d. h. prolog cycling wear haftet nicht für eventuelle Fehler, die hier übersehen wurden. Die endgültige Lieferzeit gilt erst ab der Freigabe des Druckdesigns.
Alle von prolog cycling wear gelieferten Spezialanfertigungen tragen grundsätzlich das prolog cycling wear Logo in einer Größe von ca. 40 x 40 mm als Außenfähnchen für alle Unter- und Oberteile. Die Internet-Adresse oder das Logo von prolog cycling wear wird schlüssig in den Druck mit eingearbeitet (z. B. hinten auf dem Kragen oder auf der Brust bei Trikots). Die in der
vorläufigen Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten sind unverbindlich, da sie von der endgültigen Druckfreigabe des Kunden abhängig sind. Eine zügige Freigabe ermöglicht uns die Einhaltung der genannten Termine. Änderungen im Entwurf sind nach erfolgter Produktionsfreigabe nicht mehr
möglich. Maßgeblich für den definitiven Liefertermin ist die endgültige Auftragsbestätigung.
Da wir direkt nach Auftragserteilung bzw. -bestätigung durch die Bestellung der Rohware und Druckpapiere in die Vorleistung gehen müssen, wird direkt nach Auftragserteilung bzw. -bestätigung (vorläufige AB) eine Anzahlung von 50% (auf separate Rechnungsstellung) fällig. Diese Anzahlung wird mit der
Restzahlung bei Lieferung verrechnet.
Alle genannten Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung jeweils
gesondert ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt frei Haus auf Rechnung, sofern keine anderen Liefer- und Zahlungskonditionen vereinbart und schriftlich bestätigt
wurden (z. B. für das Ausland). Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt der Lieferung und ohne jeden Abzug auf eines der angegebenen Konten zu
bezahlen. Bei Zielüberschreitungen ist prolog cycling wear berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Die gelieferte Ware bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt. Gerät ein Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so haben
wir das Recht, sofortige Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen
Vorkasse zu verlangen. Darüber hinaus können wir von allen bestehenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten und sind zu keiner weiteren
Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Lieferfrist für alle noch nicht gelieferte Waren verlängert sich um die Zahlungsverzugszeit bis zur völligen Bezahlung.
Preise für Nachbestellungen müssen separat angeboten werden, da diese von der Stückzahl pro Artikel abhängig sind.
Eventuelle Preisänderungen im Laufe des Jahres behalten wir uns vor. Lieferungen innerhalb Deutschlands und der EU erfolgen per Spedition und frei Haus.
Beanstandungen bezüglich offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung per eingeschriebenen Brief erfolgen. Eine Nachbesserung erfolgt erst nach Abnahme der Mängel durch prolog cycling wear . Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Bielefeld.